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WhatsApp-Werbung: Auswirkungen und Datenschutz in Europa

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Integration von Werbeanzeigen in WhatsApp ist es geboten, die damit verbundenen Implikationen für die Nutzenden, insbesondere im deutschsprachigen und europäischen Raum, detailliert zu erörtern. Die folgenden Ausführungen beleuchten den Umfang der Werbeeinblendungen sowie die datenschutzrechtlichen Aspekte, die es zu beachten gilt.

WhatsApp wird zur Werbefläche – Eine Analyse der Auswirkungen

Meta hat am 16. Juni 2025 in den Vereinigten Staaten von Amerika mit der Implementierung von Werbeanzeigen im Messenger-Dienst WhatsApp begonnen. Für Nutzende in Deutschland und Europa stellen sich hierbei primär die Fragen nach dem Zeitpunkt der Einführung und der Art der Platzierung dieser Anzeigen.

Ort und Zeitpunkt der Werbeintegration

Es wird davon ausgegangen, dass die Werbeanzeigen, analog zum Rollout in den USA, ausschließlich im WhatsApp-Status-Bereich erscheinen werden. Dieser Bereich ist über den Reiter „Aktuelles“ (in Deutschland) bzw. „Updates“ (in den USA) zugänglich. Diese Platzierung minimiert die Befürchtung, dass die Werbung als obligatorische Voraussetzung für die fortgesetzte Nutzung des Dienstes, beispielsweise beim Start der App, fungieren könnte. Somit sollte die alltägliche Chat-Kommunikation unbeeinträchtigt bleiben.

Ein präziser Zeitpunkt für die Einführung der Werbeeinblendungen in Deutschland ist derzeit noch nicht bekannt. Alice Newton-Rex, Head of Product bei WhatsApp, gab jedoch an, dass die Einführung global und schrittweise über die nächsten Monate erfolgen soll.

Besondere Regelungen für Europa

Für WhatsApp-Nutzende innerhalb der Europäischen Union ist eine wichtige Klarstellung erfolgt: Werbeanzeigen in der Statusfunktion werden voraussichtlich nicht vor 2026 sichtbar sein. Dies wurde von WhatsApp der irischen Datenschutzbehörde mitgeteilt. Die irische Datenschutzkommission, welche für die Durchsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Meta zuständig ist, bestätigte durch Kommissar Des Hogan, dass das angekündigte Werbemodell in der EU nicht vor 2026 auf den Markt kommen wird. Des Weiteren wurde angekündigt, dass das Werbemodell mit anderen EU-Datenschutzbehörden erörtert wird, um alle Bedenken der europäischen Regulierungsbehörden zu adressieren. Es ist festzuhalten, dass die irische Regulierungsbehörde bereits in der Vergangenheit Produktpläne von Meta in der EU genau geprüft und deren Einführung verzögert hat, wie beispielsweise beim KI-Modell Meta AI, welches mit zweijähriger Verspätung nach dem US-Launch eingeführt wurde.

Datenverwendung für Werbezwecke – Eine datenschutzrechtliche Betrachtung

Da Meta mit dieser Maßnahme zusätzliche Umsätze generieren möchte, wird verstärkt auf personalisierte Werbung gesetzt, wodurch der Datenschutz in den Fokus rückt. WhatsApp erklärt in seinen offiziellen Datenschutzinformationen, welche Daten für Werbezwecke verwendet werden sollen:

  • Land oder Stadt des Nutzers
  • Sprache
  • Gefolgte Kanäle
  • Interaktionen mit den angezeigten Werbeanzeigen

Besonders relevant ist hierbei der Umstand, dass Informationen von verknüpften Facebook- und/oder Instagram-Konten ebenfalls für Werbezwecke herangezogen werden können, sofern der Nutzer dieser Verknüpfung zugestimmt hat. Datenschutzorganisationen, wie Nyob, haben diesen Aspekt kritisch bewertet, insbesondere die Nutzung von „Anzeigenpräferenzen und Informationen“ aus verknüpften Meta-Konten. Meta selbst betont, dass die neuen Werbefunktionen „so datenschutzorientiert wie möglich“ integriert seien.

Hervorzuheben ist, dass die Inhalte der persönlichen Chats aufgrund der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unberührt bleiben und somit nicht zur Generierung personalisierter Werbung beitragen.

Möglichkeiten der Datenschutzeinstellungen

Europa hat sich bei Datenschutzverletzungen, insbesondere durch große Social-Media-Konzerne, als streng erwiesen, was die Verhängung hoher Bußgelder betrifft. Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass ein direkter „Opt-Out-Schalter“ zur vollständigen Deaktivierung personalisierter Werbung bereitgestellt wird. Der Zugriff auf grundlegende Kontoinformationen, wie die Mobiltelefonnummer oder automatisch beim Öffnen der App übermittelte Daten, lässt sich ohne technische Gegenmaßnahmen kaum unterbinden.

Ein Großteil der Einstellungsmöglichkeiten erfolgt über das sogenannte Meta Accounts Center. Hier können Verknüpfungen zwischen Facebook, Instagram und WhatsApp deaktiviert werden. Diese Einstellungen sind beispielsweise auch im eingeloggten Facebook-Profil vornehmbar. Abseits dieser Meta-weiten Einstellungen obliegt es dem Nutzer, einen versierten Umgang mit seinen Daten zu pflegen.

Werbeanzeigen werden stets mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet sein. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, den Hintergrund für die Anzeige einer bestimmten Werbung zu erfahren (z. B. aufgrund der Ländervorwahl der Telefonnummer). Grundsätzlich gilt: Je intensiver die Interaktion mit den Werbeanzeigen ist und je mehr Informationen über verknüpfte Meta-Dienste zur Verfügung stehen, desto präziser kann ein individuelles Nutzerprofil erstellt werden.

Reaktionen von Nutzern und Behörden

Die Ankündigung der Werbeintegration hat bei Datenschutzorganisationen wie Nyob umgehend Besorgnis ausgelöst, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Daten aus verknüpften Meta-Konten. Die Intervention der irischen Datenschutzbehörde und die daraus resultierende Verzögerung des Rollouts in der EU bis 2026 unterstreichen die Existenz erheblicher Bedenken und die genaue Prüfung durch die Regulierungsbehörden. Dies deutet darauf hin, dass die Nutzerreaktionen und die Sorge um den Datenschutz ernst genommen werden. Die anfängliche Befürchtung, dass Werbung die Nutzung der App zur Voraussetzung machen könnte, wurde zerstreut, da die Anzeigen ausschließlich im Status-Bereich erscheinen sollen.

Wettbewerbsrechtliche Aspekte

Die vorliegenden Quellen behandeln den wettbewerbsrechtlichen Aspekt der WhatsApp-Werbung nicht explizit. Die Diskussion konzentriert sich hier primär auf den Datenschutz und die regulatorische Überwachung durch die Datenschutzbehörden in Europa. [Die zur Verfügung gestellten Quellen enthalten keine relevanten Informationen zu diesem Aspekt].

Zusammenfassende Einschätzung und Empfehlungen

Obwohl die Werbung voraussichtlich nur im Status-Bereich angezeigt wird und für Nutzende in der EU eine Implementierungsverzögerung bis 2026 besteht, bleibt das Thema Datenschutz von hoher Relevanz. Es wird erneut deutlich, wie wichtig es ist, die Preisgabe von Daten kritisch zu hinterfragen, insbesondere bei der Verknüpfung verschiedener Dienste.

Für Nutzende, die Werbeanzeigen gänzlich vermeiden möchten oder Alternativen in Betracht ziehen, existieren andere Messenger-Dienste. Ansonsten ist ein bewusster Umgang mit den eigenen Daten sowie die regelmäßige Prüfung der Einstellungen im Meta Accounts Center empfehlenswert.